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1340. September 1. Breslau.

feria sexta prox. a. festum nativ. s. Marie virg.

Die Bresl. Ratmannen bek., daß sie mit Einwilligung der Schöffen u. Geschworenen wegen Schulden an ihre Mitratmannen Konrad v. Waczinrod, Nik. v. Nyssa, Pet. Dumlose u. Nik. v. Strelicz zu Händen des Katharinenklosters zu Breslau 1 Mk. jährl. Zinses für 10 Mk. Prager Gr. poln. Zahl, die bereits bezahlt u. zum Nutzen der Stadt verwandt sind, vkft haben. Dieser Zins von 1 Mk. soll jährl. am Feste der heil. Walpurgis (1. Mai) vom Ratstische erhoben werden, aber für 10 Mk. Groschen durch den Bresl. Rat rückkäuflich sein, doch wollen die obengen. Mitratmannen für diese Rückkaufsumme dann eine andere Mark ewigen Zinses mit Wissen u. Willen des Rates zu Händen des Katharinenklosters erwerben.

Bresl. Stadtarch. Hs K 115, 1 (Antiquarius), fol. 28b. Am Orig. hing laut Text das größere Ratssiegel. Die Eintragung im Antiquarius ist durchstrichen, da nach dem späteren Zusatz der Zins vom Rate am 26. Juli 1372 (feria quarta post Jacobi anno LXXII) zurückgekauft wurde. Kurz angeführt in dem Verzeichnis der wiederkäuflichen Zinsen u. Leibrenten (Auszüge aus dem Bresl. Stadtbuch gen. Antiquarius) des Bresl. Staatsarch. Rep. 135 C 15d Nr. 81.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.